Rechtsschutz
(tiefen)entspannt- dank Rechtsschutzversicherung & Prozessfinanzierer
Wie oft müssen wir unseren Mandanten sagen- "hätten Sie jetzt eine Rechtsschutzversicherung, Sie könnten sich entspannt zurücklehnen." Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im vorgerichtlichen Bereich sowie ggfls. ein etwaiges Prozesskostenrisiko trägt nach erfolgter Deckungszusage idR. der Rechtsschutzversicherer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB und den individuellen Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.
Gerade 3 Bereiche sind unserer Meinung nach besonders risiko- & kostenbehaftet- und zugleich rechtsschutzversicherbar:Verkehrsrecht einschließlich Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht- eine Rechtsschutzversicherung hierbei gilt heute unserer Meinung nach als fast schon fast unerläßlich. Es sind auch weitere Risiken versicherbar. Meist werden die Verträge mit Selbstbehalten, sog. SB angeboten- hier gilt- je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie- überlegen Sie sich, wie hoch Sie selbst das Risiko einschätzen.
In Deutschland gab es 2019 45 Rechtschutzversicherer, 2021 dürften es lt. Auskunft der Rechtsanwaltskammer München aufgrund von Zusammenschlüssen und Fusionen 27 eigenständige Unternehmen mit teilweise mehreren Marken und jeweils unzähligen eigenen Vertragsangeboten und Regel- und Bedingungswerken sein. Man sieht sofort, der Markt ist unübersichtlich. Prüfen Sie daher genau vor Vertragsabschluss ihr spezielles Vertragsangebot und ihre individuellen Ansprüche an ihren Versicherer.
Verzichten Sie nicht auf ihr gutes Recht- aus Kostengründen.
Viele Haftpflichtversicherer- gerade im Kfz-Haftpflichtbereich bei Verkehrsunfällen- wissen es mittlerweile: bei uns werden keine "Gefangene" gemacht- wir setzen die Ansprüche unserer Mandanten schnell durch- auch wenn es gerichtliche Hilfe dabei brauchen sollte- wie gesagt: Wir machen keine Gefangenen.- und ihr Rechtschutzversicherer hilft ihnen dabei und kann dieses Vorgehen beschleunigen. Bei vielen Haftpflichtversicherern stehen wir daher auf der "richtigen" Liste- das hilft auch grundsätzlich bei der Regulierung von Schäden ohne Gericht. Und wenn doch einmal gerichtliche Hilfe von Nöten ist: Ihr Verkehrsrechtschutz hilft Ihnen auch hier verlässlich.
Schnell laufen hier Kosten auf, die in die Tausende Euro gehen können: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachter-/Sachverständigengebühren, Räumungskosten- gut, wenn da eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko abzufedern hilft:
ABER, Sie müssen eine Rechtsschutzversicherung r e c h t z e i t i g abgeschlossen haben- Wartezeit gesetzlich vorgeschrieben: idR. 3 Monate, rückwirkende Risikoabsicherung ist natürlich nicht möglich. Davon gibt es jedoch seit kurzem eine Ausnahme: Rückwärts-(Rechts-)Schutz o h n e (3 monatige) Wartezeit, bevor Sie den Anwalt beauftragen...
Und oftmals ist diese Risikoabsicherung preisgünstiger, als Sie vielleicht denken- fragen Sie den Versicherungsvertreter ihres Vertrauens oder recherchieren Sie selbst im Internet nach dem besten Angebot für Sie zum günstigsten Preis.
Oder informieren Sie sich beim Versicherungsmakler- er steht auf ihrer Seite und bietet eine Vielzahl von Versicherern an- er sucht nach dem besten Angebot für Sie. Er ist nicht Vertreter des Versicherungsunternehmens vor Ort.
Was kostet ein Rechtsstreit?
Bei einem Streitwert von z.B. EUR 1.500.- liegen die Anwalts- und Gerichtskosten in erster Instanz bei gut EUR 1.100.- und in zweiter Instanz bei ca. EUR 1.400.- .
Die Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten sind nur ein Teil. Gutachterkosten oder Zeugenentschädigungen kommen nicht selten hinzu. Das Risiko, die Kosten der Gegenseite ganz oder teilweise mit zu tragen, besteht in jedem Falle.
Der Abschluss einer günstige Rechtsschutzversicherung bietet u.a. den Vorteil, dieses Kostenrisiko nicht tragen zu müssen.
Welche Vorteile bietet eine Private Rechtsschutzversicherung?
Die Private Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Hierzu zählen z.B.:
- die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes
- Gerichtskosten
- Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens)
- Kosten eines Korrespondenzanwaltes
- Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Übersetzungskosten
- Strafkaution (im Ausland)
- Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
ACHTUNG: Klären Sie unbedingt vor Vertragsabschluss ab, ob Deckung auch im EU-Ausland besteht.
Welche Risikobereiche kann eine Rechtsschutz Versicherung absichern?
Die Rechtsschutzversicherungen helfen in vielen Lebensbereichen. Folgende Rechtsschutzbereiche sind im Rahmen der Rechtsschutzversicherung privat versicherbar:
- Verkehrsbereich (Verkehrsrechtsschutz für Fahrer von Auto, Motorrad, Kleinkraftrad)
- Privatbereich (Privatrechtsschutz oder auch Familienrechtsschutz für viele Belange in diesem Bereich)
- Berufsbereich (Absicherung im Arbeitsrechtsschutz oder auch Berufsrechtsschutz im Zusammenhang mit nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen)
- Immobilienbereich (für Mieter oder Eigentümer von Wohneinheiten oder Immobilien/Grundstücken)
Wann kann ich eine Familien-Rechtsschutzversicherung abschließen?
Es ist zu spät, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, wenn ein Rechtsstreit bereits absehbar ist. Die Versicherer leisten nur für Fälle, die sich während der Vertragslaufzeit ereignen.
Beantragen Sie das erste Mal einen Rechtsschutzvertrag, so sind im Schadenfall entsprechende Wartezeiten(idR. 3 Monate ab Antragstellung/-einreichung). Es wäre falsch, eine solche Versicherung unter dem Eindruck abzuschließen, wirklich für jede Lebenslage abgesichert zu sein.
Natürlich gibt es wichtige Ausschlüsse in den Rechtschutzversicherungen, zum Beispiel:
- Streitigkeiten in Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten, teilweise auch im Zusammenhang mit (fahrlässig begangenen) Alkoholdelikten
- Streitigkeiten zwischen Personen, die innerhalb einer Police versichert sind
- Streitigkeiten aus Termin- und Spekulationsgeschäften
- Verkehrsangelegenheiten, wenn der Fahrer nicht die richtige Fahrerlaubnis hatte
- Baufinanzierungen, genehmigungspflichtige Neu-, Um- und Ausbauten an Gebäuden
- Halte- und Parkverstöße
- Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten (hier ist nur eine Beratung versichert)
Deshalb gilt: Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich ein genaues Bild über die Deckungsinhalte machen.
Haben Sie einen Versicherungsfachmann ihres Vertrauens?- Dann lassen Sie sich von ihm beraten.
Sie kennen keinen Versicherungsmakler oder -vertreter?
nachfolgend zu Ihrer INFORMATION- keine Empfehlung, denn "empfehlen" dürfen wir wg. unserer Neutralität nicht...
Versicherungsmakler
regional:
Weinzierl, Tittmoning,
Gerhard Göpperl, Ainring
Ratzesberger, Freilassing
überregional: finanzprofit.de
sowie jeder andere Versicherungsvertreter, -makler und jedes Versicherungsportal in Internet.
VERKEHRSRECHTSCHUTZ VERGLEICH (Quelle: Check24.de Vergleichsportal, stellen Sie auch z.B. bei der Konkurrenzportal verivox.de einen Preisvergleich an, stellen beide ausdrücklich KEINE Empfehlung unsererseits da!- eine Verkehrsrechtschutzversicherung selbst ist unserer Erfahrung und Meinung nach jedoch heute bei allen Verkehrsteilnehmern eine Basisversicherung, Auxilia, Deurag)
Wir wollen, dass Sie beruhigt leben.
Selbstverständlich erhalten wir keinerlei (i.Ü. unzulässige) Provisionen oder sonstige Vergütungen- wir Anwälte sind und bleiben unabhängig für Sie, unseren Mandanten und nur Ihnen verplichtet. Obige Makler etc. stellen auch ausdrücklich keine Empfehlungen unsererseits da. Sie dienen lediglich ihrer Information als Service.
Es sind aber nicht alle Risiken des Lebens rechtsschutzversicherbar. Ihre Scheidung oder Erbschaft z.B. ist nicht versicherbar. Also, ein Restrisiko bleibt im Leben stets. Das Leben ist und bleibt hierbei "lebensgefährlich". Für den Rest gibt es eine Rechtsschutzversicherung, soweit zulässig. Seit kurzem versichert z.B. die ARAG-Rechtschutzversicherung übrigens zusätzlich des Mietausfallrisiko für die Dauer von 6 bzw. 12 Monaten im Rahmen des Räumungsverfahrens gegen zusätzliches Entgelt. Fragen Sie dazu ihren Versicherungsmakler oder -vertreter.
ABER- natürlich bietet die Rechtschutzversicherung heute nicht mehr zwingend den Vollkaskoschutz- das sollte man wissen: hier ein lesenswerter Artikel zum Thema.
Ab einem Streitwert von idR. 50.000.-€ besteht ggfls. auch die Möglichkeit, einen sog. Prozessfinanzierer einzuschalten. Wegen der hierzu notwendigen Voraussetzungen- insbesondere die unbedingt notwendigen Erfolgsaussichten einer möglichen Klage- vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin mit uns. Grundsätzlich trägt der Prozessfinanzierer das zumeist erhebliche Kostenrisiko gegen (hohe) Beteiligung am ausjudizierten Geldbetrag im Obsiegenfalle.
Achtung: diese Abhandlung des Themas stellt ausdrücklich k e i n e Empfehlung eines bestimmten Versicherers im Rechtssinne & Einzelfall da.
Gibt es Unterschiede bei den Rechtsschutz Anbietern?
Oft werden wir gefragt, ob es Unterschiede in der Regulierungsbereitschaft der unterschiedlichen Anbieter am Markt gibt- WIR SAGEN KLAR: J A , die gibt es sehr wohl.
Mittlerweile nehmen die Fälle, in welchen die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer umfangreicher ist als das eigentliche Mandat, in teilweise erschreckendem Masse zu. Das muss nicht sein- ist aber bedauerlicherweise garnicht so selten der Fall. Die Kosten hierfür kann der Rechtsanwalt bei seinem MANDANTEN GELTEND MACHEN. SUCHEN SIE SICH DAHER EINEN VERSICHERER MIT GUTEN BEWERTUNGEN, auch wenn dieser unwesentlich teurer erscheint- es gilt auch hier: wer billig kauft, zahlt letztlich vielleicht zweimal... Ein guter Rat kann hierbei auch die Rücksprache mit einem erfahrenen Versicherungsmakler darstellen, der über ausreichende Expertise im Umgang mit Rechtsschutzversicherern verfügt. Letztlich ist eine bescheiden regulierende Rechtsschutzversicherung aber allemal besser, als garkeine.
04/23